Senioren und Demenzbetreuung


In meiner Praxis bietet ich Betreuungsangebote nach Paragraf 45 b SGB XI an. Ich habe ein Betreuungsangebot aufgebaut, das Patienten und Angehörige individuell unterstützt. Es handelt sich dabei um Leistungen, die mit normalen Leistungsangeboten der Kranken- und Pflegekassen nicht abgedeckt werden können.

Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die sogenannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01.07.2008 bei geregelt. Die Leistungen sind für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Pflegestufe geschaffen worden, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.

Ziel ist es die pflegende Angehörige zu entlasten.

Inhalte der Betreuung:

  • Begleitung zu Ämtern, Arzt etc.
  • Erledigung von Einkäufen
  • Freizeitgestaltung oder gemeinsames Kochen
  • mobilisierende Maßnahmen

Was kostet die Betreuungsleistung

Die Kosten pro 45 min belaufen sich auf 25€. Es kann von den Angehörigen ein Antrag auf Leitungen nach Paragraf 45 a-b SGB XI bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse werden bei Bedarf diese Kosten übernommen.